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   OLG Hamm, 07.09.2010 - I-4 U 37/10   

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https://dejure.org/2010,27107
OLG Hamm, 07.09.2010 - I-4 U 37/10 (https://dejure.org/2010,27107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.09.2010 - I-4 U 37/10 (https://dejure.org/2010,27107)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. September 2010 - I-4 U 37/10 (https://dejure.org/2010,27107)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung der Lizenzgebühr als Schadenersatz für die fehlende Erlaubnis der Nutzung eines Musikwerks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UrhG § 52 Abs. 1; UrhG § 97 Abs. 2 S. 1, 3
    Zahlung der Lizenzgebühr als Schadenersatz für die fehlende Erlaubnis der Nutzung eines Musikwerks

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 29.06.2004 - 4 U 40/04

    Unterlassung im Hinblick auf die Wiedergabe von Musik aus dem Repertoire im

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Die Beklagte kann sich zur Entbehrlichkeit einer solchen Einwilligung nicht auf das Urteil des Senats vom 29.6.2004 im Fall 4 U 40/04 berufen.

    Man mag hier einwenden, dass es sinnvoll wäre, für Freiluftveranstaltungen und Stadtteilfeste, wie sie vorliegend zu beurteilen sind und wie sie auch schon Gegenstand des Senatsurteils vom 29.6.2004 - 4 U 40/04 waren, einen eigenen Tarif aufzustellen.

  • LG Bochum, 17.12.2009 - 8 O 85/09

    Zahlung von 38.567,88 EUR als Vergütung für die Durchführung eines

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Die Beklagte beantragt, unter Aufhebung des am 17.12.2009 verkündeten und am 11.01.2010 zugestellten Urteils des Landgerichts Bochums - I-8 O 85/09 - die Klage abzuweisen.
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Fehlt es an einem solchen Tarif, ist es der Verwertungsgesellschaft aber nicht verwehrt, den dieser Nutzung am nächsten stehenden Tarif heranzuziehen (BGH GRUR 1976, 35, 36 - Bar-, Filmmusik; BGH GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • BGH, 28.10.1987 - I ZR 164/85

    "Schallplattenimport III"; Darlegungs- und Beweislast bei Erteilung einer Lizenz

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Daher sind Pauschalierungen im Interesse der Anwendungseffizienz hinzunehmen (vgl. BGH GRUR 1988, 373, 376 - Schallplattenimport III), die daraus resultierenden Härten wurden von der Schiedsstelle als "systemimmanent" bezeichnet (ZUM 1990, 259, 260; ebenso bereits Schricker/Reinbothe , Urheberrechtsgesetz, 3. Aufl. 2008, § 13 WahrnG Rn. 6).
  • BGH, 05.04.2001 - I ZR 132/98

    Gesamtvertrag privater Rundfunk; gerichtlicher Ermessensspielraum bei der

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Der BGH hat den Entscheidungen der Schiedsstelle jedenfalls für Fälle, in denen Gesamtverträge aufgestellt werden, eine Vermutung für die Angemessenheit des Tarifes insgesamt entnommen (BGH GRUR 2001, 1139, 1142 - Gesamtvertrag privater Rundfunk).
  • OLG Frankfurt, 14.12.1967 - 6 U 68/67

    Sozialwerk der Bundesbahn

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Ob ein solcher Erwerbszweck schon bei einer Werbewirkung zugunsten des Veranstalters vorliegt (so wohl Waldenberger in Möhring/Nicolini, UrhG, 2. Aufl. 2000, § 52 Rn 11 für Fälle, in denen die "Wiedergabe oder Veranstaltung Teil einer auf Gewinnerzielung gerichteten Gesamtorganisation oder -projektierung ist"; ähnlich OLG Frankfurt/M. NJW 1968, 1144, 1145), muss vorliegend aber nicht entschieden werden.
  • BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74

    Schadensersatzanspruch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Fehlt es an einem solchen Tarif, ist es der Verwertungsgesellschaft aber nicht verwehrt, den dieser Nutzung am nächsten stehenden Tarif heranzuziehen (BGH GRUR 1976, 35, 36 - Bar-, Filmmusik; BGH GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 30/70

    Musikdarbietungen in Heimen einer Landesversicherungsanstalt

    Auszug aus OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10
    Das ist lediglich der Fall, wenn die Nutzung keinem, auch keinem mittelbaren Erwerbszweck des Veranstalters dient (BGHZ 58, 262, 267 - Landesversicherungsanstalt; Lüft in Wandtke/Bullinger, UrhG, 3. Aufl. 2009, § 52 Rn 6).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Die Beklagte verfolgt mit ihrer vom Berufungsgericht (OLG Hamm, Urteil vom 7. September 2010 - 4 U 37/10, juris) zugelassenen Revision, deren Zurückweisung die Klägerin beantragt, ihren Antrag auf Abweisung der Klage weiter.
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